Betreuungspersonal

Im Bereich der GWRS+RS Schömberg gibt es derzeit eine Vielzahl von Betreuungsangeboten und Beschäftigungsverhältnissen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Besoldungsstellen:

 

Jugendbegleiter

Das Jugendbegleiter-Programm des Landes Baden-Württemberg realisiert seit 2006 außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote an Schulen.

Mit dem Jugendbegleiter-Programm des Landes Baden-Württemberg werden im Schuljahr 2013/2014 an 1.688 Schulen fast 23.000 Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter ermöglicht, die jede Schulwoche über 44.000 Stunden Bildungs- und Betreuungsangebote an den Schulen durchführen.

Das Jugendbegleiter-Programm ist ein Programm des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für alle öffentlichen Schulen des Landes und wird von der Jugendstiftung Baden-Württemberg koordiniert und umgesetzt.

Das JB-Programm unterstützt die Realisierung des rhythmischen Ganztags, also der Aufteilung der Schule in Lern- und Lebensraum.

Das Jugendbegleiter-Programm…

  • legt die Schulleitung die Höhe der Aufwandsentschädigung fest und kann einen jeweils angemessenen Stundensatz definieren.
  • steht Schulen ein Schuljahresbudget zur Verfügung, aus dem sie eigenständig Aufwandsentschädigungen, Sachkosten sowie Fortbildungs- und Koordinierungskosten begleichen können. Der Sachkostenbeitrag wird dem Schulträger zur Verfügung gestellt, er ist somit die auszahlende Behörde im Auftrag der Jugendstiftung Baden-Württemberg
  • werden Kooperationen zwischen außerschulischen gemeinnützigen Organisation und Schulen speziell durch ein eigenes Kooperationsbudget gefördert.

 

Lernbegleiter

LB sind ehrenamtlich tätige Personen, in der Mehrzahl Pensionäre die vormals in Betrieben, Einrichtungen oder Institutionen Auszubildende betreut haben.               Ihr Tätigkeitsfeld umfasst die Einzelbetreuung von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten, z.B. Hilfe bei Defiziten in den Lernfächern, Hilfestellung bei den Hausaufgaben, Unterstützung bei Projektarbeiten, Vorbereitung und Begleitung bei Bewerbungsgesprächen etc.

Die Rekrutierung und der Einsatz der LB wurde bis 2012 durch die Landratsamt koordiniert, Seit 2013 gehört dieses Aufgabenfeld zur Tätigkeit der Schulsozialarbeit an den Schulen.

 

Berufsbegleiter

Berufsbegleiter sind der Regel Mitarbeiter von der BBQ (Berufliche Bildung und Qualifikation GmbH). Sie unterstützen Lehrkräfte im Berufswahlunterricht der Klassenstufen 8 – 10. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler der Klassen 8, 9 und 10 nicht nur in Fragen der Berufswahl beraten, es werden darüber hinaus auch Praktikumsplätze vermittelt, damit sie Erfahrungen und Orientierung in verschiedenen Berufsfeldern gewinnen können.

Die Finanzierung übernimmt zu einem Großteil das Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft, der Verband der Metallindustrie ( Süd-West-Metall).

 

Lehrbeauftragte

Lehraufträge dienen der Bereicherung des über den Pflichtbereich nach der jeweiligen Stundentafel hinausgehenden Unterrichtsangebots. Der Unterricht im Pflichtbereich bleibt den hauptamtlichen Lehrkräften im öffentlichen Schuldienst vorbehalten. Die Vergabe von Lehraufträgen liegt in Eigenverantwortung der Schulen. Lehraufträge kommen insbesondere für freiwillige Unterrichtsangebote in Betracht:

Lehraufträge können zum einen an ehrenamtlich tätige Lehrbeauftragte, die eine Aufwandsentschädigung erhalten können ( 7,00 Euro pro Unterrichtsstunde), vergeben werden.

Zum anderen können mit Lehrbeauftragten befristete TV-L-Verträge verbunden mit einer Pauschalvergütung je Unterrichtsstunde geschlossen werden. Die Erteilung eines Lehrauftrages an ehrenamtlich tätige LB ist mit einem geringen Aufwand verbunden und kann durch die Schulleitung im Rahmen des Budgets erfolgen, welches der Schule vom Staatlichen Schulamt zur Verfügung gestellt wird.

Der Abschluss eines befristeten TVG-L-Arbeitsvertrages bleibt dem Regierungspräsidium vorbehalten und dient im Wesentlichen dazu, Ausfälle von Unterricht im Rahmen der verlässlichen Grundschule durch freigestellte, bzw. im Ruhestand befindliche Lehrkräfte abzudecken. Der Antrag wird von der Schulleitung bei der unteren Schulaufsichtsbehörde, den Staatlichen Schulämtern, gestellt.       Die Vergütung ist pro LB auf 2400,00 Euro, bzw. auf 70 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr begrenzt.

 

Betreuungspersonal im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung durch den Schulträger

Mit der Antragstellung einer Ganztagesbetreuung durch den Schulträger verpflichtet sich dieser zur Gewährleistung eines umfassenden außerunterrichtlichen Angebots ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen.. Sollten Angebote nicht über die bereits erwähnten Beschäftigungsverhältnisse abgedeckt werden können, hat der Schulträger den Auftrag, entsprechendes Betreuungspersonal bereit zu stellen und zu finanzieren. Für jede Gruppe von mindestens 20 Schülerinnen und Schüler ist eine Betreuungsperson erforderlich.

Kommentare sind geschlossen.